Energieausweis
Am 1. Oktober 2007 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft.
In Ihr wurde eine Energieausweispflicht für Wohn- und Nichtwohngebäude vorgeschrieben. Für Bestandsgebäude können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden.
Die Energieausweise werden/wurden, wie folgt, schrittweise eingeführt:
| Zeitpunkt | Energieausweispflicht für... |
| 1.10.2007 | neue oder wesentlich geänderte Wohngebäude |
| 1.07.2008 | Wohngebäude bei Verkauf oder Vermietung |
| 1.10.2009 | alle übrigen Wohngebäude |
| 1.07.2009 | Nichtwohngebäude bei Verkauf oder Vermietung. Aushangpflicht für alle öffentliche Gebäude (Rathäusern, Schulen, Krankenhäusern, etc.) mit regelmäßigem Publikumsverkehr |
Mit Hilfe aktuellster Software stellen wir Ihrem Gebäude gerne den Energieausweis aus. Die energetische Bewertung ist dabei für Wohn- und Nichtwohngebäude, bei Neubau, Erweiterung oder Änderung, Vermietung und Verkauf, anwendbar. Als Grundlage kann hierbei der Energieverbrauch oder Energiebedarf dienen.
News
1. August 2010Seit einigen Tagen sind wir mit der Planung der technischen Ausrüstung bei der Sanierung der historisch...
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