Energieausweis

Am 1. Oktober 2007 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft.
In Ihr wurde eine Energieausweispflicht für Wohn- und Nichtwohngebäude vorgeschrieben. Für Bestandsgebäude können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden.

Die Energieausweise werden/wurden, wie folgt, schrittweise eingeführt:

Zeitpunkt Energieausweispflicht für...
1.10.2007 neue oder wesentlich geänderte Wohngebäude
1.07.2008 Wohngebäude bei Verkauf oder Vermietung
1.10.2009 alle übrigen Wohngebäude
1.07.2009 Nichtwohngebäude bei Verkauf oder Vermietung. Aushangpflicht für alle öffentliche Gebäude (Rathäusern, Schulen, Krankenhäusern, etc.) mit regelmäßigem Publikumsverkehr

Mit Hilfe aktuellster Software stellen wir Ihrem Gebäude gerne den Energieausweis aus. Die energetische Bewertung ist dabei für Wohn- und Nichtwohngebäude, bei Neubau, Erweiterung oder Änderung, Vermietung und Verkauf, anwendbar. Als Grundlage kann hierbei der Energieverbrauch oder Energiebedarf dienen.

News

1. August 2010
Seit einigen Tagen sind wir mit der Planung der technischen Ausrüstung bei der Sanierung der historisch...
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