Energetische Inspektion
In der Energiesparverordnung EnEV 2007 ist in §12 die verpflichtende Durchführung der Energetischen Inspektion festgeschrieben. Betreiber von, in Gebäude eingebauten, Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als zwölf Kilowatt haben innerhalb der folgend genannten Zeiträume energetische Inspektionen dieser Anlagen, durch berechtigte Personen, durchführen zu lassen. Die Inspektion ist erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlicher Bauteile wie Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine durchzuführen.
| Zeitpunkt | Erstmalige Energetische Inspektionspflicht für . . . |
| 1.10.2009 | Anlagen älter als 20 Jahre |
| 1.10.2011 | Anlagen älter als 12 Jahre |
| 1.10.2013 | Anlagen älter als 4 Jahre |
Dem Betreiber werden Ratschläge in Form von kurz gefassten fachlichen Hinweisen für Maßnahmen zur kostengünstigen Verbesserung der energetischen Eigenschaften der Anlage, für deren Austausch oder für Alternativlösungen gegeben.
News
1. August 2010Seit einigen Tagen sind wir mit der Planung der technischen Ausrüstung bei der Sanierung der historisch...
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